Resolution zum Abschluss der 50-Jahr-Feier der Schweizerischen Liga gegen den Lärm

Die SLL fordert:

  1. Die EU-Lärmstandards für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen sind am Stand der besten praxiserprobten Technik auszurichten, denn lärmige Fahrzeuge, Geräte und Maschinen sind mangelhaft. Wir unterstützen alle diesbezüglichen Bestrebungen der EU-Umweltorganisationen.
    Von den schweizerischen Behörden verlangen wir flankierende Massnahmen, um die leisesten Produkte zu fördern.1
  2. Nicht der Lärm bestehender öffentlicher Anlagen ist zu schützen, sondern die Menschen. Da leisere Fahrzeuge noch längere Zeit nicht genügen, sind Verkehrsbeschränkungen konsequent umzusetzen.
  3. Die Raumplanung muss ihren Auftrag, Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen, wieder Ernst nehmen. Der unvermeidliche Lärm ist so festzulegen, dass möglichst wenige Wohngebiete betroffen sind. Betroffene sind voll zu entschädigen. Gebiete mit erhöhtem Anspruch an Ruhe sind zu verwirklichen.
  4. Der Nachbarschafts-/Freizeitlärm ist mittels polizeirechtlicher Vorschriften zu bekämpfen. Die Allgemeinen Polizeiverordnungen sind zu reaktivieren und die Behörden haben sie durchzusetzen.
  5. Mehr Lärmwirkungsforschung ist dringlich. Die öffentliche Hand muss dafür die Mittel wieder bereitstellen. Die Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung muss aktiver werden und heisse Themen wie Grenzwert-Revisionen anpacken.
  6. Mittelfristig ist die LSV inklusive Lärmbelastung zu revidieren.
  7.  



    1 z.B. weist der Vorschlag der Zürcher Regierung für eine Besteuerung der Motorfahrzeuge nach Leistung und Gewicht in die richtige Richtung. Die Steuer ist aber auch anhand der Lärmerzeugung zu bemessen.

    Die Resolution können Sie hier auch als PDF-Datei downloaden.