Lärmlexikon von A bis Z

Dieses Lexikon ist bewusst „volksnah“ formuliert, denn es will dem Laien bzw. Lärmopfer helfen, sich im komplizierten Lärmbekämpfungswissen und in schwerverständlichen Amtsabkürzungen zurechtzufinden:

ABC des Lärms, alphabetisches Nachschlagewerk, Erklärung von Fachbegriffen: www.dalaerm.de/abc/abc_vorw.htm

A-Bewertung bei der Lärmmessung/Geräuschmessung: Geräusche werden üblicherweise in „Dezibel“(dB) gemessen. Weil  das menschliche Ohr sehr hohe und tiefe Töne weniger laut wahrnimmt, gewichtet die A-Frequenz-Bewertung (A- Kurve) diese speziellen Töne weniger. Solche korrigierte Geräuschmessungen/Frequenzbewertungen werden dann mit dB(A) bezeichnet. B- und C-Bewertungen der Geräusche sind sehr selten.

AB: Ausführungsbestimmungen (z. B. AB-NZV = Ausführungsbestimmungen zur Netzzugangsverordnung)

Alarmwert: Siehe „AW“

Allgemeinübersicht über die Lärmbekämpfungsprobleme: www.laerm.zh.ch und www.laerm.ch

AlpTransit: Gleichwertiger Ausdruck für das NEAT-Bahn-Projekt

Arbeitsplatz-Lärm: Firma FZ-Solutions, Oberglatt, www.fzsolutions.ch/ergonomie/laerm.htm

Arten von Lärm: Sie sind sehr zahlreich. Strassenlärm, Bahnlärm, Baulärm, Fluglärm, Industrielärm, Gewerbelärm, Wohnlärm, Schliesslärm, Sportlärm, Freizeitlärm, etc.

AW: Alarmwerte. Sie liegen in der Bahnlärmgesetzgebung  5-15 dB über den IGW (Immissionsgrenzwerten)  und gelten als extreme Lärmwerte

Baulärm: Richtlinien des BUWAL: www.buwal.ch/laerm/docu/d_baulaerm_richtlinie_2_2_2000.pdf  – ebenso www.laerm.zh.ch/fals/3-wissen/publikationen/normen.html

Baustellenlärm: Internetauftritt des Schweizer Baumeisterverbandes: www.baupunktumwelt.ch/pcindex.htm

BAV: Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern. www.bav.admin.ch/intro/bav.cfm

BAZL: Bundesamt für Zivilluftfahrt

BBL: Bundesblatt. www.admin.ch  (weiter mit Bundesblatt, Jahr, Nr. resp. Seite)

Beschwerden machen: “Lärmfibel“ zur Selbsthilfe bei Lärmbeschwerden, Büchlein von 1994 des deutschen DAL, Postfach 30 03 20, D-40402 Düsseldorf

BGLE: Bundesgesetz vom 24.3.2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. www.admin.ch/ch/d/sr/7/742.144.de.pdf

BMVBW: Deutsches Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Sagt bis 2015 einen Anstieg der Gütertransportearbeit um 63 %voraus und möchte bis dann den Bahngüterverkehr gar verdoppeln!

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983: Siehe Systematische Sammlung des  Bundesrechts, SR 814.01, www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

BVS: Deutsche Bundesvereinigung gegen Schienenlärm: www.schienenlaerm.de

Bücher über Lärm: Siehe auch „Publikationen“

Bundesblätter: (amtl. Publikationsorgan des Bundes): www.admin.ch (weiter mit Bundesblatt, Jahr, Nr., etc.)

BUWAL: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bundeshaus, 3003 Bern. www.buwal.ch

Cercle Bruit Schweiz: Vereinigung der Lärmschutzfachleute der Kantone, c/o Amt für  Umweltschutz des Kantons Luzern, Postfach, 6002 Luzern: www.cerclebruit.ch/

dB und dBA: Abkürzungen für “Dezibel” (Lärm-Mass-Einheit)

Deutsche Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V: Westenstr. 26, D-64546 Mörfelden Waldorf

Deutsche Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS): www.schienenlaerm.de

Deutsche Gesellschaft für Lärmbekämpfung e.V.: Theodor-Heussplatz 7, D-14052 Berlin

Deutsches aktuelles Bahnlärmsanierungsprojekt: Es heisst „Auf dem Weg zur Minimalemission“ – des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Berlin. Dabei arbeitet die Technische  Universität Berlin am Unterprojekt LEILA-DG („leichtes und lärmarmes  Güterwagendrehgestell“).  www.tu-berlin.de/~schienenfahrzeuge/. Die TU Berlin arbeitet zusammen mit der  schweizerischen Firma Josef Meyer Waggon AG, Rheinfelden

Dezibel: Ist die Einheit zur Angabe des Schalldruckpegels. Abkürzung= dB oder dB(A)

EDMZ: Drucksachen- und Materialzentral der Bundesverwaltung. Postadresse: EDMZ, 3003 Bern

Emissionsplan 2015: Er ist seit 1. Oktober 2000 in Kraft. Er bildet die Basis für die Berechnung der Bahn- Lärmschutzmassnahmen auf jedem einzelnen Streckenabschnitt. Er beinhaltet die „Lärmschutz-Zielwerte“ (= höchste erlaubte durchschnittliche Lärmpegel am Entstehungsort, gemessen in 1 Meter Distanz ab Lärmquelle. Die Werte des Emissionsplanes 2015 dürfen 2015 unter keinen Umständen überschritten werden, ansonsten die betreffenden Transportunternehmer dann auf eigene Rechnung Abhilfemassnahmen ergreifen müssen). Der Emissionsplan bildet somit auch eine „Garantie“ für die Lärmopfer

Erschütterungsschutzprodukte: Firma HBT-ISOL AG, Bremgarten, www.hbt-isol.ch/homepage/laerm.php

ES: Lärm – Empfindlichkeitsstufen von Geländeabschnitten (unterschiedlich je nach Nutzung eines Geländes)

EWLV: Einzelwagen-Bahn-Ladungsverkehr

Fachbegriffe betreffend Lärm und Lärmschutz, alphabetisch gegliedert: www.dalaerm.de/abc/abc_vorw.htm

FAQ: Frequently asked questions. Häufig gestellten Fragen

Finanzierung der Bahnlärmsanierung, Zeitplan: Seit dem 1. Oktober 2000 gilt das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der  Eisenbahn (BGLE), und der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung. Seither stehen 1,854 Milliarden Frank für Lärmschutzmassnahmen zur Verfügung

Finöv: Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Mit dieser Vorlage (am 29.Nov.1998 von Volk und Ständen gutgeheissen) wurden 1854 Mio Franken für Lärmschutzprojekte zur Verfügung gestellt

Firmensuche: Die „Schweizer Baudokumentation“ hilft Ihnen beim Suchen: www.baudoc.ch

Fluglärm, Internetautritt des BAZL-Bundesamt für Zivilluftfahrt: www.aviation.admin.ch/d/index.htm

Fluglärm: „Forum Fluglärm-Unabhängiges Forum“ bietet aktuelle Übersicht über Pressemitteilungen betreffend Fluglärm: www.clax.ch/fluglaerm/forum

Fluglärm – umfassende Linksammlung: http://teviso.com/gluglinks

Flüsterbelag (Flüsterasphalt) auf der Strasse: Reduziert den Strassenlärm um ca. 5 Dezibel. 1 Kilometer Autobahn-Flüsterbelag kostet etwa 1 bis 1,5 Mio. Franken mehr als ein gewöhnlicher Autobahnbelag.  Lebenserwartung nur ca. 15 Jahre (statt 20 bis 25). Besteht aus 20 bis 25 % Hohlraum. Hervorragende  Lärmdämmung, daher Einsparung im Katon Aargau von ca. 17 000 Quadratmeter Lärmschutzwände

Folgen des Bahnlärms: Sehr oft Belästigung, Beeinträchtigung Lebensqualität, psychosomatische Beschwerden (Kopfschmerzen, Nervosität, etc), Schlafstörungen, Kreislaufstörungen, etc. (vgl. www.igrf.ch)

Frankreich, staatliche Bahninformations-Internetseite (site du gouvernement français):  www.environnement.gouv.fr/dossiers/bruit/bruit_ferroviaire.htm

Gesetze: Siehe auch „Rechtsnormen“ und „Bundesgesetz“

Gesundheitsschäden wegen Strassenverkehrslärm sind grösser als angenommen: Studie der Universität St. Gallen, www.umwelt-schweiz.ch/buwal/shop/files/pdf/phpgatTPo.pdf

HGV: Hochgeschwindigkeitsverkehr

Holz-Lärmschutzwände: vgl. Argumente dafür bei www.holz21.ch

Huckepack-Korridor Lötschberg, Zeitplan der Lärmsanierung: vgl. Übersichtsliste in www.igls.ch („news“)

IGLS-Schweiz: Interessengemeinschaft gegen Eisenbahnlärm, Postfach 190, 5630 Muri/AG, www.igls.ch und Tel. 056 210 41 10 und Natel 079 500 30 50

IGRF: Interessengemeinschaft „Rettet das Fricktal vor dem Bahnlärm“, Stein. www.igrf.ch

IGW: Immissionsgrenzwerte. Die LSV (Lärmschutzverordnung) legt die Immissionsgrenzwerte und die Alarmwerte fest. Die IGW besagen, ab welcher Belastung der Lärm als schädlich/lästig gilt und Massnahmen erfordert

Immissionsgrenzwerte: Siehe „IGW“

Immissionsprognosen: Neosys AG, Gerlafingen, www.neosys-ag.ch

Kirchenglocken (Schallemissionen): www.nachtruhe.info;  www.kirchenglocken.ch

KNI: Kosten-Nutzen-Index. Diese umstrittene gesetzliche Regelung bestimmt für den Bahnlärm, dass beispielsweise eine Lärmschutzwand  gegen den Bahnlärm nur dort gebaut werden darf, wo genügend Anwohner von diesem Bahnlärm betroffen werden. Grundsatz: „Kosten dividiert durch Nutzen“. Wird geregelt in VLE Ziffer 20 und VLE Anhang 3

K-Sohlen: Kunststoff-Sohlen. Das sind die modernen und lärmarmen Kunststoff-Bremsklötze an den Eisenbahnwagen, welche die bisherigen lärmigen Graugussbremsklötze verdrängen/ersetzen. K=Komposit

Lärmarten: Gute Übersicht in www.laerm.ch und www.laerm.zh.ch

Lärmmessungen: Siehe www.buwal.ch (dann Facts&Figures). Auch www.buwal.ch/d/themen/umwelt/laerm. Ebenso Neosys AG, Gerlafingen, www.neosys-ag.ch. Ebenso HBT-Isol AG, Bremgarten,  www.hbt-isol.ch/homepage/laerm.php

Lärmemissionsplan Schweiz für Bahnlärm: Der bis 31. Dez. 2015 zu erwartende Bahnlärm-Emissionsplan ist publiziert auf der Website des BAV www.bav.admin.ch/ls/

Lärmsanierung, gute Allgemeinsübersicht: www.laerm.zh.ch/index.html

Lärmsanierung des Bahn-Rollmaterials, Zeitplan: vgl. www.igls.ch

Lärmschutz-Budget Schweiz für Bahnlärmsanierung: Wurde im Jahre 2000 in Kraft gesetzt. Beträgt total 1,854 Milliarden Franken, davon ca. 820 Mio. Franken für die Rollmaterialsanierung, ca. 900 Mio. Franken für Schallschutzwände etc. und ca. 120 Mio. Franken für Schallschutzfenster

Lärmschutzmassnahmen der SBB, Projektübersicht: vgl. Übersichtsliste in www.igls.ch (bei „news“)

Lärmschutzprodukte: HBT-ISOL AG, Bremgarten, www.hbt-isol.ch/homepage/laerm.php

Lärmschutzprojekte in der Schweiz: vgl. Übersichtslisten in „www.igls.ch“ (bei „news)

Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1983:  Siehe Systematische Sammlung des Bundesrechts, SR 814.41, www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

Lärmschutzwände (LSW), Kosten: 2 Meter hohe Wände, in Beton oder Holz, kosten im Jahre 2005 etwa 2800 Franken pro Laufmeter. Die besten Qualitäten von LSW reduzieren den Lärm um etwa 9 dBA, also um etwa die Hälfte, je nach Höhe der LSW und je nach Situation

Lärmverursachung durch die Eisenbahnen: Alte Güterwagen machen ca. 100 dB Lärm, alte Einheitspersonenwagen I + II machen auch fast 100 dB Lärm, die alte Lok Re 4/4 macht ca. 90 Db  Lärm, die neue Lok Re 460 („Lok 2000“) und die modernen Güterwagen machen gut 80 dB Lärm, und moderne Doppelstockpersonenwagen machen weniger als 80 dB Lärm

Lärmvorsorge, gute Allgemeinübersicht: www.laermzh.ch/index.html

Lärmwissen, gute Übersicht: www.laerm.zh.ch/index.html

LCC: Lebensdauerkosten

LEILA-DG: „Leichtes und lärmarmes Güterwagendrehgestell“, aktuelles Forschungsprojekt der TU Berlin. Dieses sensationelle Drehgestell macht Güterwagen ebenso leise wie modernste Personenbahnwagen. www.tu-berlin.de/~schienenfahrzeuge

Links Schweiz und Ausland betreffend Lärm: Gute Übersichten in www.laerm.ch und www.laerm.zh.ch

LSV: Lärmschutzverordnung von 1987. Definiert u.a. die IGW und AW für Lärmarten/Tageszeiten/Lärmempfindlichkeiten differenziert

LSW: Lärmschutzwand. Siehe auch bei „Lärmschutzwände“

Maschinenlagerung, erschütterungsarme: HBT-ISOL AG, Bremgarten, www.hbt-isol.ch/homepage/laerm.php

Monitoring (Bahnlärm-Monitoring): Im Rahmen dieses Kontroll- und Überwachungsprogramms des BAV wird mit 6 Langzeit-Messtationen an repräsentativen Strecken des Bahnnetzes eine Übersicht über die  Lärmentwicklung und über die Lärmprognose erstellt

NEAT: Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Bestandteil des europäischen Hochleistungsnetzes). Verlagerung desTransitgüterverkehrs auf die Schiene. Bau von Gotthardbasistunnel (Inbetriebnahme 2015), Ceneribasistunnel (Inbetriebnahme 2015), Lötschbergbasistunnel (Inbetriebnahme 2007), Zimmerbergtunnel (Baubeginn 2008), Hirzeltunnel (Beginn 2011), Tunnelvariante Uri (Inbetrieb ab 2030), Ausbau Simplonstrecke Inbetriebnahme 2007), etc. Kosten 13,6 Mia. Franken (plus 900 Millionen Franken Überschreitung).

Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist der SBB: Kostet 1,5 Milliarden Franken. Wurde 1996 gestartet und wurde am 12.12.2004 in Betrieb genommen. Gehört zum Projekt „Bahn 2000“. Ist die erste eigentliche Hochgeschwindigkeitsstrecke der Schweiz, hat eine Länge von 45 Kilometer. Reduziert die Fahrzeit von Zürich nach Bern um 16 Minuten. Maximalgeschwindigkeit von 200 km/h. Nachts werden hier auch die schnellen Güterzüge verkehren.

Normen von SIA/VSS/ISO etc. betreffend Lärm: www.laerm.zh.ch/fals/3-wissen/publikationen/normen.html

Publikationen über Lärm, Übersichtslisten in: www.laerm.ch und www.laerm.zh.ch

PW: Planungswert

Rechtsnormen betreffend Lärm und Lärmschutz: Sehr gute  Zusammenfassungen in www.laerm.zh.ch/fals/3-wissen/publikationen/normen.html und www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_laerm/laermb/recht/index.html

Reisezugwagen, Lärmsanierung, Zeitplan: vgl. www.sbb.ch und www.igls.ch

Rollmaterialsanierung Schweiz, Zeitplan: vgl. Zeitplan bei www.sbb.ch und wwww.igls.ch (bei „news“)

Rollmaterial-Übersicht für die Schweizerbahnen: 1400 Lokomotiven, 900 Triebwagen, 5200 Reisezugwagen, 23 000 Güterwagen

SBB: Schweizerische Bundesbahnen, 3000 Bern. www.sbb.ch („bahnlärm“)

Schall- und Laserverordnung vom 24. Januar 2000: Siehe Systematische Sammlung des Bundesrechts, SR 814.41, www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html

Schalldämmsysteme für Decken und Wände: HBT-ISOL AG, Bremgarten, www.hbt-isol.ch. Ebenso www.asona.at

Schallschutzfenster gegen Bahnlärm: Liegt der schlussendlich vorhandene Durchschnittslärmwert zwischen dem Immissionsgrenzwert (IGW) und dem Alarmwert (AW), übernimmt der Bund in der Regel 50% der Fensterkosten. Liegt der Durchschnittslärmwert gar 5-15 dB über dem Alarmwert, übernimmt der Bund  in der Regel 100% der Fensterkosten.

Schienennetz in der Schweiz: 3000 Kilometer SBB-Schienen, 2000 Kilometer Privatbahnschienen

Schallintensität: Schall-Leistung pro Fläche, die z. B. auf unser Ohr trifft

Schwerhörigkeit: Lärm als Hauptursache davon: www.gut-hoeren.ch/gutes_hoeren/gefahren

Spitzenlärmwerte der Eisenbahnen: Sie liegen im Bereich von 100 dB(A) und teilweise sogar darüber. Für die  Lärmsanierung spielen sie eine untergeordnete Rolle, entscheidend sind da viel mehr die „Durchschnittslärmwerte“

SSB: Schweizerischer Schutzverband gegen Bahnlärm, Ahornweg 13, 5400 Baden. Tel. 079 500 30 50. www.bahnlaerm.ch

SSV: Schweiz. Schutzverband gegen Flugemissionen: www.flugemissionen.ch

Strassenlärm: Fristertreckung für Sanierung von 2002 bis 2012, dann gar bis 2018

Strassenlärm: Flüsterbeläge / Flüsterasphalt reduzieren den Strassenlärm etwa um die Hälfte. Wären solche Antilärmbeläge nicht auch in Bahntunnel-Wänden und in Geleisebereichen wirksam und sinnvoll?

Suchbegriffe, ideale, für die Internetsuche: In www.search.ch und www.google.ch und zahlreichen weiteren schweizerischen (und ausländischen) Suchmaschinen lässt sich wertvollstes Info-Material u.a. unter folgenden Suchbegriffen finden: Bahnlärm, Verkehrslärm, Lärm, Lärmschutz, Schallmessung, Schallmessgerät, etc.

Tag gegen den Lärm: vgl. www.laerm.ch und www.laerm.zh.ch

TU Berlin: Technische Universität Berlin. Die „Forschungsgruppe Schienenfahrzeuge“ forscht im Auftrag des BMVBW nach leichten und lärmarmen Güterwagen-Drehgestellen (LEILA-DG). Will 23 dB Lärmreduzierung erreichen. www.tu-berlin.de/~schienenfahrzeuge. Zusammenarbeit mit der schweizerischen Firma Josef Meyer Waggon AG, Rheinfelden

UIC: Union internationale des chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband): www.uic.asso.fr und www.erri.nl

UVEK: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern

Vibrationen verursacht durch Bahnverkehr: 2001 verlegte die SBB total 3200 Meter vibrationshemmende Matten unter den Schienen

VLE: Verordnung vom 14. November 2001 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen www.admin.ch/ch/d/sr/7/742.144.1.de.pdf

Wärmepumpenlärm: Empabericht: www.empa.ch/plugin/template/empa/*/2790/---/l=1

Zeitplan der Bahnlärm-Sanierung in der Schweiz: vgl. Übersichtsliste in www.sbb.ch und www.igls.ch (bei „news“)